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Allgemeine Bau- und Leistungsbeschreibung für GSE-Häuser

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Planungs- und Bauantragstellung

Nach eingehender Beratung wird gemeinsam mit unserem Architekten der Vorentwurf entwickelt, der Grundlage der Ausführungszeichnung wird. Aus den Entwurfszeichnungen werden alle technischen Unterlagen für den Bauantrag wie Statik, Berechnung des umbauten Raumes, Berechnung der Wohnfläche, Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ), der Grundflächenzahl (GRZ) und der Wärmeschutznachweis, sowie die Baubeschreibung für den Bauantrag von GSE angefertigt. Alle Bauvorlagen werden zusammengestellt und dem Bauherrn zur Unterschrift vorgelegt. Der Bauherr, bzw. GSE reicht die Bauantragsunterlagen dem zuständigen Bauverwaltungsamt zur Genehmigung ein.

 

Baubetreuung

Die Baubetreuung umfasst die örtliche Überwachung der auszuführenden Bauleistungen in terminlicher, qualitativer und quantitativer Hinsicht.

Beachten Sie unsere kurzen Bauzeiten!
Haus mit Außenputz = 12 Wochen,
Haus mit Klinker = 14 Wochen.
Mit Keller 2 Wochen mehr.

 
Baustelleneinrichtung
Schnurgerüst, Gerüst

Baustelleneinrichtung

Zur Baustelleneinrichtung der Gewerke von GSE gehört auch der Auf- und Abbau der Gerüste sowie die Gestellung einer Bautoilette. Der anfallende Bauschutt, bzw. Gewerbemüll von GSE und dessen Subunternehmern, wird während der Bauzeit von GSE entsorgt. Die Zuwegung muss für schwere Fahrzeuge (40 to) befahrbar sein. Ein Mobilkran für die Bauzeit (40 to) ist im Preis enthalten. Die Vermessung, Absteckung und Setzen des Schnurgerüstes sowie die Höhenangaben können, wo behördlich erlaubt, von GSE ausgeführt werden. Die Grenzsteine sind vom Bauherren freizulegen und nachzuweisen. Bei schwierigen Grenzverhältnissen oder Grenzbebauung erfolgt die Absteckung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Baustrom und Bauwasser werden von GSE beantragt, der Bauherr liefert die notwendigen Antragsformulare.

 
Baugrube,
Erstellen der Streifenfundamente

Erdarbeiten

Für die Aushubarbeiten wird ein ebenes und straßenbündiges Gelände vorausgesetzt. Der Mutterboden wird im Baugrubenbereich in ca. 30 cm Dicke abgetragen und seitlich auf dem Grundstück gelagert. Es wird eine 30 cm dicke Sand- oder Kiesschicht im Baugrubenbereich eingebaut. Mehrleistung wird nach Aufmaß gesondert abgerechnet. Ein evtl. Gefälleausgleich auf dem Grundstück, eine Geländeerhöhung, eine Pfahlgründung, eine Grundwasserabsenkung o.ä. ist im Preis nicht enthalten. Diese Kosten werden nach Aufwand berechnet. Die eventuelle Abfuhr überschüssiger oder Anfuhr fehlender Erde ist im Preis nicht enthalten. Einebnung des Mutterbodens ist Sache des Bauherrn und gehört zum Bauteil Außenanlage. Die Erdarbeiten werden von GSE koordiniert.

 
Hausentwässerung,
Streifenfundamente nach statischen Erfordernissen

Entwässerung

Die Hausentwässerung (Schmutzwasser) erfolgt gemäß Entwässerungsplan unter der Sohle nach DIN und wird bis zu 50 cm aus dem Baukörper verlegt. Anschlussarbeiten für Schmutzwasser sind Bauherrenleistung.

Streifenfundamente und Erdung
Streifenfundamente werden nach Plan und statischen Erfordernissen bei einer angenommenen Bodenpressung von mind. 200 KN/m² frostfrei gegründet. Größen ca. 0,80 x 0,30 m. Es wird ein umlaufendes Erdungsband nach DIN 18015 eingebaut. Betongüte=C20/25. Als Wärmeschutz wird eine ca. 6 cm starke senkrechte Frostschürze umlaufend bis zu einer Tiefe von ca. 30 cm eingebaut.

 
Bodenplatte wird erstellt auf 30 cm kapillaren Unterbau und Noppenfolie als Sauberkeitsschicht

Bodenplatte

Die Bodenplatte wird nach statischen Erfordernissen erstellt, Dicke = ca. 20 cm. Sie erhält einen mind. 30 cm dicken, kapillaren Unterbau mit Noppenfolie als Sauberkeitsschicht. Betongüte = C 25/30 (= WU-Beton). Die Bodenplatte incl. Bewehrung, nach Statik bis zu 10 kg/m² ist bei einer Bodenpressung von 200 kN/m² bemessen.

 

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